Archiv der Kategorie 'Studiengebühren'
Jedes Semester erhalten FU Studierende Post vom Immatrikulationsbüro: die Rückmeldungen für das nächste Semester müssen vollzogen werden, das heißt wir werden wieder kräftig zur Kasse gebeten: über 250 Euro, nur mal so zum weiterstudieren. Da viele es nicht wissen, schlüsseln wir hier nochmal genau auf, wofür die Kosten erhoben werden. Es handelt sich um vier Posten: die AStA Beiträge, die Beiträge fürs Studentenwerk, das Geld für´s Semesterticket und die “Rückmeldegebühr” an die FU. Insbesondere Letztere ist umstritten, seit Jahren laufen Gerichtsverfahren wegen der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr – weshalb wir eine Zahlung “unter Vorbehalt” empfehlen. Mehr dazu unten.
A – wie Astabeiträge
Die “Beiträge zur Studentenschaft”, oder AStA Beiträge sind der kleinste Posten: 7,50 Euro, von denen die Studentische Selbstverwaltung finanziert wird. Das Geld verwaltet der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und setzt es für Studienberatung, Druck von studentischen Zeitungen und Plakaten, Förderung von Fachschaftsarbeit und Förderung studentischer Projekte ein. Das Erstsemesterfrühstück und die Erstsemesterfahrt der FSI Geschichte zum Beispiel werden vom AStA subventioniert.
B – Das Studentenwerk fordert seinen Tribut
Das Studentenwerk Berlin zieht den nächsten Posten ein, 30,68 Euro sind es, für Langzeitstudis mehr. Davon werden Mensen und Studentenwohnheime subventioniert. Das Studentenwerk finanziert sich mittlerweile zu 80% von studentischen Beiträgen, den Rest zahlt der Berliner Senat. Der Einfluss der Studierenden in den Institutionen des Studentenwerks ist dennoch gering, es gibt studentische Sitze im Verwaltungsrat, aber es ist schwierig dort eigene Politik gegen die nicht-studentischen Funktionäre durchzusetzen. Ab und zu sind Achtungserfolge drin, wie etwa die Durchsetzung des Boykottes von CocaCola wegen deren Unterstützung von Paramilitärs und Todesschwadronen in Kolumbien – um dieses Verhalten zu ächten, konnten die Studierendenvertreter durchsetzen, dass Coca Cola Produkte in den Mensen nicht mehr verkauft werden. (vgl. Resolution des Stupa dazu: http://www.astafu.de/aktuelles/archiv/a_2006/news_11-07 )
C – Das Semesterticket will bezahlt sein
Der weitaus größte Batzen der Beiträge geht für das Semesterticket drauf: 158,50 Euro insgesamt. Darin sind 1,80 Euro für einen Sozialfonds enthalten. Aus diesem werden Studierende mit geringem Einkommen, Studierende mit Kindern, Studierende in der Examensphase und andere unterstützt. Der Sozialfonds wird vom Semesterticketbüro des AStA verwaltet, dort können Anträge auf Unterstützung aus dem Sozialfonds gestellt werden. Auch für Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (etwa bei Urlaubssemestern) können hier eingereicht werden. Das Büro befindet sich unter dem Capitol-Kino in der Habelschwerdter Allee, die genauen Öffnungszeiten erfahrt ihr unter http://www.astafu.de/semtixbuero/ .
Selbst wenn ihr befreiungs- oder unterstützungsberechtigt seid, müsst ihr jedoch vorerst den kompletten Betrag überweisen! Alle Berechtigten erhalten erst später nach Prüfung der Anträge ihre Gelder teilweise oder ganz zurückerstattet.
D – Rückmeldegebühren möglicherweise illegal? – Zahlung unter Vorbehalt macht Sinn!
Die Rückmeldegebühren sind der vierte und dubioseste Posten auf der Semesterrechnung. Sie belaufen sich auf genau 50 Euro. Diese wurden 1996 eingeführt, damals noch ein Betrag von 100 DM. Die Gebühren sind Verwaltungsgebühren, sie sollen angeblich die Verwaltung der Studierendendaten sowie die Ausstellung der Studierendenausweise und Studienunterlagen finanzieren. Der verdächtig runde Betrag von 100 DM und die im selben Jahr erfolgte gleichzeitige Senkung der Zuschüsse des Berliner Senates für die Unis um genau den Betrag, den die Unis durch die Gebühren einnehmen lässt jedoch klar erkennen, dass die genannten 50 Euro eine verdeckte Studiengebühr darstellen. Nachdem 1996 Proteste gegen diese Gebühren zunächst scheiterten, bestritt eine Reihe von Studis den Rechtsweg. Mehrere Gutachten bescheinigten in Berlin und anderen Ländern bereits, dass der reale Verwaltungsaufwand weit unter 50 Euro pro Studi und Semester liegt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat deshalb inzwischen erklärt, es halte die Gebühren für rechtswidrig und die Klage ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Eine Entscheidung hier kann noch einige Semester in Anspruch nehmen, es ist jedoch nicht ganz unrealistisch, dass die Gebühren für illegal erklärt werden und zurückgezahlt werden müssen!
Daher kann es nicht schaden, wenn ihr auf den Überweisungsformularen bzw. beim Online Banking den Zusatz “Zahlung unter Vorbehalt” einfügt, um später eventuell die 50 Euro zurückzubekommen. Auf dem offiziell von der Uni versandten Formular ist zwar kein Platz für Änderungen, aber ihr könnt einfach einen eigenen Überweisungsträger ausfüllen bzw. per online-banking zahlen.
Der AStA verfolgt weiter die Entwicklung der Klage und informiert bei eventuellem Erfolg.
Wie das AStA FU-Blog unter Berufung auf das Studierendenportal Übergebühr.de berichtet, konnte auch auf der letzten Mitgliederversammlung des „freien Zusammenschluss von Studierenden“ ende Juli die Krise des Verbandes nicht gelöst werden. Nachdem ein Antrag auf Auflösung des Verbandes zunächst eine kritische und offene Diskussion erzwungen hatte, versackte die Tagung schließlich wieder in unproduktiven geschäftsordnungsdebatten.
Zusätzlich fand bei der Vorstandswahl ein weiterer Rechtsruck statt, zwei linke KandidatInnen scheiterten mit ihrer Kandidatur. Damit setzt sich der von vielen Studierendenschaften und ASten bereits seit Jahren kritisierte Rechtsruck des fzs fort. Als Reaktion auf den Rechtsruck denken weitere linke ASten aus ganz Deutschland über einen Austritt nach.
Eine Delegierte kritisierte vor allem die Bürokratisierung des Verbandes, auch ein Kritikpunkt der in den Letzten Jahren immer wieder auftauchte. Eva-Maria Vogt aus Mainz kritisierte in einem Interview mit heise.de…
… dass diese Mehrheitsverhältnisse dann dafür gesorgt haben, dass die Projektstelle „UN-Sozialpakt“ zur Ausarbeitung einer Klage gegen Studiengebühren auf der Grundlage dieses Paktes nicht bewilligt wurde, im Gegenzug hierzu aber in der Haushaltsdebatte die Gelder für Vorstandstreffen erhört wurden, damit der Vorstand nun auch mal „gemeinsam essen gehen kann“.
Gemeinsam essen gehen anstatt gegen Studiengebühren klagen – Was soll dazu noch gesagt werden? Es steht zu hoffen, dass die Linken Kritiker des fzs Zeit und Energie genug finden, um eine überregionale Studierendenvertretung zu schaffen, die wirklich unsere Interessen vertritt.
Mehr infos:
http://fsigeschichte.blogsport.de/2007/07/27/
http://astafu.blogsport.de/2007/08/01/rechtsruck-im-fzs/
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25861/1.html
Das Bündnis für freie Bildung in Berlin berichtet auf seinen Seiten über die aktuelle Vollversammlung des bundesweiten „Aktionsbündnis gegen Studiengebühren“. Insbesondere gibt es Spannungen mit dem Dachverband „Freier Zusammenschluss von Studierendenschaften“ in dem sich viele deutsche ASten zusammengeschlossen haben. Leider konnten die Spannungen nicht ausdiskutiert werden:
Quelle: http://www.freie-bildung-berlin.de/?p=202„Wichtige Tagesordnungspunkte wie etwa das Verhältnis zwischen dem ABS und der ABS-Mitgliedsorganisation „Freier Zusammenschluss von Studierendenschaften“ (fzs) wurden beispielsweise komplett vertagt. Dass es hier Spannungen gibt konnte lediglich bei anderen Tagesordnungspunkten festgestellt werden, wo unter anderem berichtet wurde, dass der fzs dem ABS die Konten gesperrt hatte. Der ehemalige ABS-Geschäftsführer Amin Benaissa aus Frankfurt merkte an, dass es ihm so vor käme als würde der fzs, als sicherlich wichtiger Bündnispartner der aktuellen ABS Geschäftsführung bewusst, aus politischen Gründen Steine in den Weg legen.“
Der fzs war in der Vergangenheit wiederholt wegen seiner nähe zu politischen Parteien in die Kritik geraten. Durch die Dominanz von JUSOS und Grünen im Vorstand sei eine unabhängige Vertretung studentischer Interessen nicht mehr gewährleistet, wurde bemängelt. Der fzs vertritt längst nicht alle ASten in Deutschland, immer wieder gab es in den letzten Jahren spektakuläre Austritte, zuletzt verließ die Fachhochschule Gießen den Verband. Auch dort beklagte man die bürokratische Erstarrung, parteipolitische Vereinnahmung und allgemeine Trägheit des Verbandes, der sich so gut wie gar nicht bei den Bildungsprotesten in Hessen engagiert hatte. Die Beitragsgelder sollen nun in andere Projekte fließen (Quelle: http://www.giessener-anzeiger.de/artikel/2898099)
Der AStA der FU Berlin ist aus den genannten Gründen schon seit längerem nicht mehr Mitglied im fzs, bemüht sich allerdings in anderen Zusammenhängen wie etwa der Landesastenkonferenz, dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren sowie dem „Bündnis für freie Bildung“ um Vernetzungsarbeit.
Am Freitag findet im HU-Ostflügel eine berlinweite Semesterabschluss-Party statt. Neben günstigen Cocktails und leckerem Essen wird es auch gute Musik geben. Das ganze findet auf zwei Party Ebenen statt. Auf der Band-Bühne werden MYRA (Garagen-Pop), Voodoo Moon (Ska, Reggae, Rocksteady) und Dirty Birdie and the Fat Cat (Jazzy Gypsy Blues Rock Attack) spielen. Auf der zweiten Ebene wird Cable Street Beat Berlin (Ska und Reggae) auflegen.
Alle Gewinne werden verwendet, um Menschen zu unterstützen, die in den letzten Monaten gegen Studiengebühren und für freie Bildung protestiert haben und nun vor Gericht stehen bzw. standen.
Freitag 27.07. ab 22 Uhr. Ostflügel im Hauptgebäude der Humboldt Uni (Dorotheenstraße 17; U-Friedrichstrasse). Weitere Infos auf dem Blog des „Bündnis für freie Bildung“.
Wieder einmal soll das Semesterticket teurer werden – nach dem Prinzip der Staffelmiete verlangt der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) von den Studierenden eine Erhöhung in vier Schritten bis zum Jahr 2011, die Preissteigerungen würden dann wie folgt aussehen:
(1) 3,0 % (154 Euro) zum Sommersemester 2008
(2) 2,9 % (158,50 Euro) zum Sommersemester 2009
(3) 3,2 % (163,50 Euro) zum Sommersemester 2010
(4) 2,8 % (168 Euro) zum Sommersemester 2011.
Derzeit kostet uns das Semesterticket 149,50 Euro. An der Humboldt-Universität wurden diese Preisvorstellungen bereits durch eine studentische Urabstimmung vom 22.-24. Mai angenommen. Über 5000 Studierende, insgesamt 92, % der abgegebenen Stimmen, sprachen sich für das Angebot des VBB aus. An der FU findet die Urabstimmung voraussichtlich vom 10-12. Juli statt, eine offizielle Benachrichtigung wird in den nächsten Wochen mit den Rückmeldeunterlagen verschickt. Damit die Abstimmung gültig ist, werden sich im Juli mindestens 10% der FU Studierenden beteiligen müssen.
Eine Annahme des Angebots ist auch an der FU wahrscheinlich, genau wie an der HU wohl weniger aus Begeisterung als aus Mangel an Alternativen. Denn der VBB hat das Transportmonopol in Berlin und nutzt diese Tatsache aus, um sichere Dauereinnahmen zum Schuldenabbau zu verbuchen. War in den Verhandlungen zwischen ASten und VBB ursprünglich ein kostenneutraler Preis vorgesehen, d.h. ein Preis bei dem die Verkehrsbetriebe ungefähr so viel Gewinn gemacht hätten wie vorher ohne Semesterticketvertrag, so konnte sich der VBB trotz Protest seitens der Studierenden letzendlich mit Preisen durchsetzen, die weit über diesem Niveau liegen.
Das Ticket ist im Jahr 2002 mit einem Startpreis von 109 Euro eingeführt worden, ein Preis der damals schon über dem Selbstkostenpreis lag. Seitdem gab es kontinuierliche Steigerungen, heute kostet das Ticket 141 Euro und in vier Jahren sollen wir gar 168 Euro zahlen. Diese Anstiege liegen sicher weit über dem Inflationsausgleich, und auch deutlich über den Preisen anderer Städte, wie eine von der FSI-Publizistik zusammengestellte Tabelle aus dem Jahr 2005 zeigt:
Berlin – 141,00 Euro, Berlin ABC
Potsdam – 119,00 Euro, Berlin ABC und Brandenburg
Frankfurt a. M. – 109,00 Euro, gesamter Verkehrsverbund Rhein-Main
Dortmund – 79,95 Euro, gesamter Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Hamburg – 127,50 Euro, gesamter Verkehrsverbund HVV
Köln – 66,00 Euro, gesamter Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Quelle: http://www.kommwiss.fu-berlin.de/ini_semtix.html
Das wir in Berlin so bluten müssen, liegt vor allem am Verkehrsmonopol des VBB, aber auch an der seit 2002 kontinuierlichen Weigerung des rot-roten Senates, die Studierenden in ihrem Verlangen nach einem kostenneutralen Ticket zu unterstützen, denn das Land Berlin als Eigner der BVG hätte durchaus die Macht, dem VBB seine Blockadepolitik auszutreiben.
Für diejenigen unter uns, die die Monopolpreise demnächst nicht mehr bezahlen kann, aber doch zum Kauf des Tickets verpflichtet sind, gibt es zum Glück den Semtix-Sozialfonds, bei dem Zuschüsse oder eine Erstattung der Gebühren antragt werden können. Auf Initiative des AStA FU hat das Studierendenparlament die Beiträge dieses Fonds bereits angehoben, so dass mehr Studierende unterstützt werden können. Mehr dazu erfahrt ihr hier: http://semtix.blogsport.de/semesterticketburo/
Weitere Infos rund um das Semesterticket im allgemeinen und besonderen bekommt ihr auf dem Semtix-Blog: http://semtix.blogsport.de/
Der Bund demokratischer WissenschaftlerInnen (BdWI) hat Stellung bezogen zur geplanten 22. Novelle des BAFG, die derzeit im Bundestag beraten wird. Wie zu erwarten, wenn heutzutage von „Reformen“ geredet wird, ist die Bilanz eher negativ:
Seit 2001 wurde das BAföG nicht erhöht. Daran soll sich offenbar nichts ändern. Die 22. Novelle trägt weder zu einer Steigerung der Studierendenzahlen noch zu einer sozialen Erweiterung des Hochschulzuganges auch nur das Geringste bei. Es handelt sich um eine der typischen großkoalitionären ›Reformen‹, die von vornherein unter das Dogma der ›Kostenneutralität‹ gestellt werden: Geringfügige strukturelle Verbesserungen, etwa zur Ermöglichung des Auslandstudiums, werden durch Einsparungen an anderer Stelle, etwa bei der finanziellen Auslandstudiumsförderung, wieder demontiert.
Die ausführliche Stellungnahme des BdWi findet sich hier: http://www2.bdwi.de/uploads/bdwi_bafoeg_stellungnahme.pdf
Jedes Semester erhalten FU Studierende Post vom Immattrikulationsbüro: die Rückmeldungen für das nächste Semester müssen vollzogen werden, dass heißt wir werden wieder kräftig zur Kasse gebeten: über 200 Euro, nur mal so zum weiterstudieren. Da viele es nicht wissen, schlüsseln wir hier nochmal genau auf, wofür die Kosten erhoben werden. Es handelt sich um vier Posten: die AStA Beiträge, die Beiträge fürs Studentenwerk, das Geld für´s Semesterticket und die „Rückmeldegebühr“ an die FU. Insbesondere Letztere ist umstritten, seit Jahren laufen Gerichtsverfahren wegen der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr – weshalb wir eine Zahlung „unter Vorbehalt“ empfehlen. Mehr dazu unten.
A – wie Astabeiträge
Die „Beiträge zur Studentenschaft“, oder AStA Beiträge sind der kleinste Posten: 7 Euro, von denen die Studentische Selbstverwaltung finanziert wird. Das Geld verwaltet der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und setzt es für Studienberatung, Druck von studentischen Zeitungen und Plakaten, Förderung von Fachschaftsarbeit und Förderung studentischer Projekte ein. Das Erstsemesterfrühstück und die Erstsemesterfahrt der FSI Geschichte zum Beispiel werden vom AStA subventioniert.
B – Das Studentenwerk fordert seinen Tribut
Das Studentenwerk Berlin zieht den nächsten Posten ein, 30,68 Euro sind es, für Langzeitstudis mehr. Davon werden Mensen und Studentenwohnheime subventioniert. Das Studentenwerk finanziert sich mittlerweile zu 80% von studentischen Beiträgen, den Rest zahlt der Berliner Senat. Der Einfluss der Studierenden in den Institutionen des Studentenwerks ist dennoch gering, es gibt studentische Sitze im Verwaltungsrat, aber es ist schwierig dort eigene Politik gegen die nicht-studentischen Funktionäre durchzusetzen. Ab und zu sind Achtungserfolge drin, wie etwa die Durchsetzung des Boykottes von CocaCola wegen deren unterstützung von Paramilitärs und Todesschwadronen in Kolumbien – um dieses Verhalten zu ächten, konnten die Studierendenvertreter durchsetzen, dass Coca Cola Produkte in den Mensen nicht mehr verkauft werden. (vgl. Resolution des Stupa dazu: http://www.astafu.de/aktuelles/archiv/a_2006/news_11-07 )
C – Das Semesterticket will bezahlt sein
Der weitaus größte Batzen der Beiträge geht für das Semesterticket drauf: 151,30 Euro insgesamt. Darin sind 1,80 Euro für einen Sozialfonds enthalten. Aus diesem werden Studierende mit geringem Einkommen, Studierende mit Kindern, Studierende in der Examensphase und andere unterstützt. Der Sozialfonds wird vom Semesterticketbüro des AStA verwaltet, dort können Anträge auf Unterstützung aus dem Sozialfonds gestellt werden. Auch für Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (etwa bei Urlaubssemestern) können hier eingereicht werden. Das Büro befindet sich unter dem Capitol-Kino in der Habelschwerdter Allee, die genauen Öffnungszeiten erfahrt ihr unter http://www.astafu.de/semtixbuero/ .
Selbst wenn ihr Befreiungs oder unterstützungsberechtigt seid, müsst ihr jedoch vorerst den kompletten Betrag überweisen! Alle Berechtigten erhalten erst später nach Prüfung der Anträge ihre Gelder teilweise oder ganz zurückerstattet.
D – Rückmeldegebühren möglicherweise illegal? – Zahlung unter Vorbehalt macht Sinn!
Die Rückmeldegebühren sind der vierte und dubioseste Posten auf der Semesterrechnung. Sie belaufen sich auf genau 50 Euro. Diese wurden 1996 eingeführt, damals noch ein Betrag von 100 DM. Die Gebühren sind Verwaltungsgebühren, sie sollen angeblich die Verwaltung der Studierendendaten sowie die Ausstellung der Studierendenaussweise und Studienunterlagen finanzieren. Der verdächtig runde Betrag von 100 DM und die im selben Jahr erfolgte gleichzeitige Senkung der Zuschüsse des Berliner Senates für die Unis um genau den Betrag, den die Unis durch die Gebühren einnehmen lässt jedoch klar erkennen, dass die genannten 50 Euro eine verdeckte Studiengebühr darstellen. Nachdem 1996 Proteste gegen diese Gebühren zunächst scheiterten, bestritt eine Reihe von Studis den Rechtsweg. Mehrere Gutachten bescheinigten in Berlin und anderen Ländern bereits, dass der reale Verwaltungsaufwand weit unter 50 Euro pro Studi und Semester liegt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat deshalb inzwischen erklärt, es halte die Gebühren für rechtswidrig und die Klage ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Eine Entscheidung hier kann noch einige Semester in Anspruch nehmen, es ist jedoch nicht ganz unrealistisch, dass die Gebühren für illegal erklärt werden und zurückgezahlt werden müssen!
Daher kann es nicht schaden, wenn ihr auf den Überweisungsformularen bzw beim Online Banking den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ einfügt, um später eventuell die 50 Euro zurückzubekommen. Auf dem offiziell von der Uni versandten Formular ist zwar kein Platz für Änderungen, aber ihr könnt einfach einen eigenen Überweisungsträger ausfüllen bzw. per online-banking zahlen.
Der AStA verfolgt weiter die Entwicklung der Klage und informiert bei eventuellem Erfolg.
Viele Dinge werden kleiner, wenn man sie teilt – Bildung nicht!
Warum sollten dann nicht alle freien Zugang zu diesem wichtigen Gut haben? Warum sollte Bildung durch die Einführung von allgemeinen Studiengebühren oder Studienkonten rationiert werden? Studiengebühren seien gerecht, sagen die Befürworter, sie können sozial verträglich gestaltet werden und stärkten die Stellung der Studierenden innerhalb der Universitäten. Außerdem sei einfach kein Geld da, im internationalen Vergleich seien Studiengebühren üblich und aufhalten lasse sich dieser Prozess sowieso nicht. Doch dem ist nicht so!
Studiengebühren sind nicht sozial gerecht! Durch die Einführung von allgemeinen Studiengebühren wird der Zugang zu universitärer Bildung noch stärker von der sozialen Herkunft des oder des Einzelnen abhängig. Vor allem für Gruppen von Studierenden, die ohnehin einer besonderen Belastung ausgesetzt
sind, wie etwa Studierende mit Kind oder Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten müssen, stellen sie eine weitere Hürde dar. Nicht zu vernachlässigen ist auch der abschreckende Aspekt, den Studiengebühren vor allem für Studieninteressierte aus unteren und mittleren Einkommensschichten darstellen. Sozial verträgliche Studiengebühren gibt es nicht! Was ist sozial verträglich daran, wenn Studierende nach Beendigung ihres Studiums zusätzlich zum BAfög noch einen Studienkredit zurückzahlen müssen, den sie aufnehmen mussten, um ihr Studium finanzieren zu können? Ein Schuldenberg als Sprungschanze ins Berufsleben; sozial verträglich ist das nicht! Studiengebühren schwächen die Stellung der Studierenden innerhalb der Universitäten! Bereits jetzt geht mit der so genannten Erprobungsklausel, die seit 1997 existiert, der Trend eindeutig in Richtung einer Kompetenzbeschneidung der akademischen und auch der studentischen Selbstverwaltung. Die Einführung von allgemeinen Studiengebühren und die damit verbundene Stellung der Studierenden als „Kunde“ einer Universität, an der sie Bildung „konsumieren“, würden diesen Prozess weiter vorantreiben.
Geld ist genug da! Bei der zunehmenden Unterfinanzierung von Bildung und Sozialwesen der letzten Jahre handelt es sich nicht um ein auf absoluter Sparsamkeit beruhendes Naturgesetz, sondern um eine Änderung politischer Prioritäten. Diese werden in anderen Ländern anders, und zum Teil bildungsfreundlicher, gesetzt. Studiengebühren sind keineswegs überall üblich! Auch Deutschland ratifizierte 1973 den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO, in dem explizit die „allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit“ des Hochschulunterrichts als gemeinsames Ziel vereinbart wurde. In Berlin und einigen anderen Bundesländern wird immer wieder das angeblich gerechtere System der Studienkonten und Bildungsgutscheinen diskutiert. Sowohl die Pro- als auch die Contra-Argumentation verläuft dabei weitestgehende analog zur Diskussion um allgemeine Studiengebühren.
Studiengebühren und Studienkonten lassen sich aufhalten! Nicht nur die Proteste im Wintersemester 2003/04 haben gezeigt, dass studentische Proteste etwas bewegen können und dass Studiengebühren keineswegs unumgänglich sind.
Deshalb: Studiengebühren und Studienkonten – mit uns nicht!
Wie schon im Wintersemester 2003/2004 gibt es auch in diesem Semester
wieder Vorstöße, in Berlin Studiengebühren in form des sogenannten
„Studienkontenmodells“ einzuführen. Das Modell beinhaltet die Zuweisung
eines „Kontos“ mit einer bestimmten Anzahl von Credit Points oder
Semesterwochenstunden, die Studierende im Laufe ihrer Bildungskarriere
verbrauchen dürfen – ist das Konto erschöpft, muss es gegen eine
Gebührenzahlung „nachgeladen“ werden. Berlins Bildungssenator Jürgen
Zöllner (SPD) will mittelfristig in der Hauptstadt Studiengebühren
dieses Modell einführen.
Bei einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK) plädierte
er vor kurzem für ein derartiges Konzept. Zöllner hatte bereits in
Rheinland-Pfalz, wo er vor seinem Antritt in Berlin als Bildungsminister
amtierte, gegen studentischen Widerstand ein Studienkontenmodell
durchgesetzt.
Vor drei Jahren konnte durch massive studentische Proteste die
Einführung der Studienkonten in Berlin verhindert werden – nach einem
großen Streiksemester in Berlin und Bundesweit beugte sich die PDS-Basis
dem studentischen Druck und stoppte per Parteitagsbeschluss die Pläne
des damaligen PDS-Kultursenators Flierl. Bereits damals war klar, dass
dieser Beschluss nach der nächsten Wahl in Frage gestellt würde – was
jetzt auch eingetreten ist.
Steht zu hoffen, dass auch die neuen Gebührenpläne von Studierenden
nicht ohne Protest hingenommen werden. Erste Aktionen finden bereits
statt, mehr dazu weiter unten.
Zur Studienkontendebatte erfahrt ihr mehr auf dem Blog der Gruppe „Langzeitstudis gegen Studiengebühren“.
Eine ausführliche Beschreibung und Kritik des Studienkontenmodells findet ihr auf den Seiten des AStA FU.