Archiv für Februar 2007

Lenzen wiedergewählt – Diskussion unerwünscht

Kurzbericht von Ralf Hoffrogge (Fachschaftsinitiativen/Offene Liste)

Am 21. Februar wurde an der FU Berlin durch den erweiterten akademischen Senat das Präsidium der FU neu gewählt. Wie nicht anders zu erwarten, machte der amtierende Präsident Dieter Lenzen wieder das Rennen und wurde mit 41 Stimmen (von insgesamt 53 Teilnehmenden) wiedergewählt, die vorgeschlagene Vizepräsidentin Ursula Lehmkuhl erhielt ein ähnlich gutes Ergebnis (43 Ja-, 10 Nein- Stimmen). Beide Wahlvorschläge blieben ohne Gegenkandidaten.

Diskussion abgewürgt

Kritische Fragen zu den KandidatInnen oder gar eine Diskussion wurden auf der Sitzung nicht zugelassen, man habe dies alles schon in der letzten Sitzung bei der Nominierung der KandidatInnen besprochen und genug Gelegenheit zu Fragen gehabt. Demensprechend wurde mein Antrag auf eine Diskussion mit überwältigender Mehrheit niedergestimmt. Auch schien es niemanden zu stören, dass bereits im Januar Neuwahlen zum akademischen Senat und zum erweiterten akademischen Senat stattgefunden hatten. Warum der neugewählte Senat sich jedoch bis heute nicht konstituiert hat, und warum nun der alte Senat, im grunde nach der Neuwahl ohne Legitimation durch die Wähler, dem Präsidium eine neue Amtszeit bescheren durfte, ist mir weiterhin unklar.
Allerdings ist eine reale Mehrheitsverschiebung im erweiterten Akademischen Senat ohnehin nicht zu erwarten, da die professoralen Listen mittlerweile kaum noch inhaltliche Positionsunterschiede aufweisen, sondern sich auf ein neoliberales Einheitsprogramm verständigt haben. Da die Professoren jedoch 31 der 61 Mandate auf sich vereinigen und die Studierenden nur zehn, wird sich in diesem Gremium so schnell nichts ändern.
Unsere Rolle als studentische VertreterInnen kann daher kaum über kritische Grundsatzopposition hinausgehen, weshalb wir uns wenigstens beim nächsten TOP, der Nominierung von KandidatInnen für die Ämter der drei weiteren VizepräsidentInnen um eine Debatte bemühten. Denn da es sich hier um eine Nominierung und Vorstellung handelte, konnte diesmal die Diskussion nicht unterbunden werden.

Henry Ford und Antisemitisums – Ausflüchte statt Aufarbeitung

Die drei KandidatInnen waren Monika Schäfer-Korting (Pharmazie), Christine Keitel-Kreidt (Mathematik der Grundschulpädagogik) und Jochen Schiller (Informatik).
Frau Schäfer Körting äußerte sich unter anderem positiv über eine neue „FU-Identität“, deren wesentlicher Bestandteil für sie der in Renovierung befindliche Henry-Ford Bau sei. Daraufhin stellte ich die Nachfrage, ob denn bekannt sei, dass Henry Ford bekennender Antisemit gewesen sei, unter anderem der einzige US-Amerikaner der in Hitlers „Mein Kampf“ positiv zitiert wurde, und ob vielleicht zur Neueröffnung des Gebäudes wenn schon keine Umbenennung, so doch vielleicht eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Historie geplant sei, etwa in Form einer Bronzeplakette o.ä.
Daraufhin schaltete sich Präsident Lenzen persönlich ein und verwies auf die Tatsache, dass der Henry Ford Bau nicht nach jenem Henry Ford, sondern nach seinem Sohn Henry Ford junior benannt worden sei, und damit eine kritische Auseinandersetzung überflüssig werde.
Daß jedoch der Henry Ford Bau an der FU eben nicht „Henry Ford Junior Bau“ heißt, und daß die Ford-Foundation nach dem Tod von Henry Ford selbst im Jahre 1947 durch dessen umfangreichen Nachlass erst in der Lage war, sich weltweit in einem solchen Maße zu engagieren und etwa 1952 die Bauvorhaben an der FU zu finanzieren, zeigt dass eine Verbindung zum Firmengründer Ford hier schlichtweg nicht geleugnet werden kann.
Aber von einem Präsidenten, der in Immatrikulationsreden selbst die Kaiser-Wilhelm Institute trotz ihrer klaren Auftragsforschung für den Nationalsozialismus als Vorläufer der FU und teil der Tradition einer „Wissenschaftslandschaft Dahlem“ reklamiert, kann wohl antifaschistische Aufarbeitung kaum erwartet werden.

Zwangszuweisung bei Modulangeboten geht weiter

Nach diesem Exkurs sprach Frau Keitel-Kreidt und bemühte sich als einzige Rednerin zumindest ein wenig auf studentische Interessen einzugehen, etwa indem sie studentiche Evaluationen der Lehramtsstudiengänge forderte. Als sie jedoch von mir auf das Problem der Zwangszuweisung von Nebenfächern auch in Lehramtsstudiengängen angesprochen wurde, und auch konkret gefragt wurde, ob sie gewillt sei die Wahlfreiheit des Studiums wiederherzustellen, kam keine klare Aussage. Es habe ja auch schon vorher „Parkstudium“ und unerfüllte Nebenfachwünsche gegeben, nur sei das eben heute sichtbarer, die Zwangszuweisung von Nebenfächern sei eben eine formale, aus der Not geborene Regel, aber keine Lösung. Außerdem würde durch die Berücksichtigung von Wartesemestern sich die Lage bei den Nebenfachwahlen demnächst entspannen.
Konkrete Zusagen oder auch nur Absichtserklärungen blieben auch auf erneutes Nachhaken aus. Also werden auch in Zukunft nicht nur Studienanfänger in Nebenfächer (neudeutsch: Modulangebote) gezwungen, die ihnen nicht im mindesten zusagen. Es werden sich zudem Lehramtsstudis in Zukunft gezwungen sehen, Fächer zu unterrichten, zu denen sie keinerlei inneren Bezug haben. Dazu fällt mir nun wirklich nichts mehr ein.
Jochen Schillers Vortrag bestach vor allem durch die Nennung beeindruckender Fördersummen („100.000 Euro durch einen Anruf“) und Kooperationen mit der Industrie. Aber keine Angst, man lehne genauso viele Kooperationen ab wie man annehme und lasse sich in keinem Fall zur verlängerten Werkbank der Unternehmen machen. Nun denn, angesichts der weiterschrumpfenden staatlichen Mittel hilft da wohl nur der Glaube, dass auch in Zukunft derartige Tapferkeit der Versuchung des Mammons widerstehen kann.
Alle drei KandidatInnen wurden mit großer Mehrheit nominiert und werden voraussichtlich in der nächsten Sitzung gewählt werden.

Als Fazit bleibt: Die Posten sind abgesprochen, der Kurs auf die unternehmerfreundliche Dienstleistungshochschule ist gesetzt, studentische Nachfragen sind unerwünscht, vor allem nicht, wenn sie das Image der FU beeinträchtigen könnten.

Protestbrief der FSI Ethnologie

Im folgenden dokumentieren wir einen Brief der FSI Ethnologie, die wegen einer public-private partnership der FU mit dem Klett-Verlag ihr Gebäude verlassen und in wesentlich kleinere Räumlichkeiten umziehen muß, was mit erheblichen Nachteilen für die Studierenden verbunden ist. Ein Vorgang, der wieder einmal klar zeigt, dass unserem Präsidium die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft wichtiger ist als die Zusammenarbeit mit den eigenen Studierenden.
Uns an die Studentische Rücktrittsforderung gegenüber Präsident Lenzen aus dem Streik 2003/2004 erinnernd unterstützen wir als FSi Geschichte daher nachdrücklich die Forderungen der FSI-Ethnologiestudis und fordern insgesamt den sofortigen Stop der Kommerzialisierung der FU Berlin.

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Berlin, den 27.02.2007

Sehr geehrter Herr Lenzen,

in Ihrem „Brief zum Jahreswechsel“ schrieben Sie: „… wenn es ein Problem gibt, ist es uns Anlass, es zu lösen, und nicht, es zu beklagen.“ Wir, die Fachschaft der Ethnologie, nehmen Sie beim Wort und fordern Sie stellvertretend für die Studierenden der Ethnologie auf, sich den Problemen zu stellen, die Ihre Politik an unserem Institut auslöste.
Die „private public partnership“ DUW der FU Berlin mit dem Klett-Verlag wurde im September letzten Jahres der Medienöffentlichkeit vorgestellt, die Verträge waren zu diesem Zeitpunkt offenbar unterzeichnet. Das Institut für Ethnologie jedoch, dessen Gebäude für die DUW geräumt wird, erfuhr davon erst im Dezember – postalisch.
In Unkenntnis des bevorstehenden Rauswurfs hatte die Fachschaft ein studentisches Café aufwändig renoviert und neu eröffnet, das sich als geselliger Treffpunkt zum Diskutieren, Lernen und Entspannen entwickelte und so zu einem gelungenen Beispiel der von Ihnen geforderten studentischen „Netzwerke“ wurde.

Das bedeutend kleinere Ersatzobjekt im Landoltweg wird das Café nicht aufnehmen können, schon die Bibliothek fiel dem Platzmangel zum Opfer und der übrig gebliebene Seminarraum ist des Namens nicht würdig. Dies hat weitreichende Konsequenzen: der maßgeblich in ein Magazin im Otto-Suhr-Institut ausgegliederte Bibliotheksbestand ist nicht digitalisiert, die Studierenden erreichen Gerüchte von zwei Tagen Wartezeit pro Bestellung – eindeutige Informationen hierzu wurden von Ihrer Seite her nicht gegeben. Die Theorieabteilung wandert als Präsenzbestand in den ohnehin schon überfüllten Lesesaal des OSI, der nun die weiteren siebenhundert Studierenden der Ethnologie aufnehmen muss. Die durch die fehlenden Seminarräume dislozierte Lehre bedeutet für die Studierenden beständiges Hetzen von LAI zur Silberlaube, zum OSI, zum Ethnologischen Museum – hieraus erwachsen zeitliche Ineffizienzen sowie Schwierigkeiten der Identifikation mit dem Institut und somit eine drastische Verschlechterung des Lernklimas.

Das neue Gebäude ist eine Baustelle: der Keller wird auf unbestimmte Zeit, zumindest jedoch das gesamte kommende Semester, trockengelegt. Baumaschinenlärm wird also Forschung und Lehre begleiten. Zudem genügt das Obergeschoss den Brandschutzverordnungen nicht und bleibt unnutzbar – Finanzierungsmöglichkeiten einer Feuerleiter sind derzeit nicht in Aussicht.
Nicht nur die Infrastruktur, auch die Personalpolitik der Universitätsleitung bereitet uns Sorge: nach dem plötzlichen Tod eines Professors wurde seine Stelle gestrichen. Die übrigen zwei Professuren, die in den kommenden zwei Jahren auslaufen, wurden bisher nicht ausgeschrieben. Werden wir bald unser Recht auf einen Abschluss einklagen müssen?

Angesichts derlei Praktiken zweifeln wir an der tatsächlichen „Wirtschaftlichkeit“ der FU, mit der sich die Leitung zuletzt so brüstete. Das Management missachtet die Bedürfnisse des Instituts und unterschätzt die Bedeutung demokratischer Miteinbeziehung der Betroffenen an Entscheidungsprozessen – ein wesentlicher Baustein zur Identifikation mit einer politischen Verwaltungsstruktur, zum gemeinsamen Ziehen an einem Strang.
An einer Wirtschaftlichkeit der Universität im Sinne der Effektivierung von Forschung und Lehre ist nichts einzuwenden, sie wäre angesichts der unhaltbaren Studienbedingungen des kommenden Semesters ausgesprochen wünschenswert. Wogegen wir uns jedoch entschieden wehren, ist die Verquickung von Universität und Ökonomie. Wir bestehen auf die nötige Distanz von Wirtschaft und Wissenschaft, die es für kritische Analysen braucht, und verurteilen die Gründung einer Privatuniversität mit öffentlichen Geldern als legalen Missbrauch dieser.
Wenngleich die Ansichten zwischen Fachschaft und Leitung im letztgenannten Punkt auseinander gehen mögen, haben wir konstruktive Verbesserungsvorschläge für unsere konkrete Situation erarbeitet und drängen auf eine zügige Rückmeldung Ihrerseits, um die Verbesserung unserer Studiensituation – wie im Rundschreiben versprochen – in Angriff nehmen zu können.

Als notwendig erachten wir:

● die Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten für die unverzügliche und vollständige Online-Verschlagwortung und Opac-Aufnahme des Magazin-Bestands;
● die Ausleihbarkeit der Theorieabteilung; die Bereitstellung und den Erhalt von Dubletten;
● einen eigens für die Ethnologie bestimmten großen Seminarraum mit Platz für 120 Studierende in einem Gebäude nahe des zukünftigen Instituts;
● die Finanzierung einer Feuerleiter oder eines Notausgangs zur Nutzung des zweiten Obergeschosses;
● die unverzügliche Ausschreibung der in Kürze auslaufenden Professuren und Mittelbaustellen;
● die Aufnahme des Dialogs mit den Betroffenen im Rahmen eines Runden Tischs der
Universitätsleitung und dem Ethnologischen Institut zur Besprechung der Probleme;

Mit freundlichen Grüßen,

die Fachschaftsinitiative der Ethnologie

Veranstaltung: „Warum geht der Asylant nicht arbeiten?“

reflectures – sieben Abende darüber, die Welt zu verändern

Start am 28.2.07 um 19:30 in der Friedel 54 – Projektraum in der Friedelstr. 54, Berlin Neukölln, U Hermannplatz

»Warum geht der Asylant nicht arbeiten?«
Wie Sachleistungen Menschen rassistisch markieren und was wir dagegen machen können

Die Praxis der Sachleistungsauszahlung markiert Flüchtlinge in der
Öffentlichkeit als ”SozialschmarzotzerInnen”, die nicht arbeiten und dem
Staat auf der Tasche liegen. Das produziert rassistische Sprüche und
reproduziert rassistische Bilder und Argumentationsfiguren. Denn dass
diese Menschen gar nicht arbeiten dürfen, geht unter. Wir wollen diese
Mechanismen erklären und aufzeigen, was wir dagegen machen können.

Mit: Initiative gegen das Chipkartensystem Berlin – http://www.chipkartenini.squat.net
und reflect! – www.reflect-0nline.org

Rückmeldegebühren – Zahlung unter Vorbehalt macht Sinn

Jedes Semester erhalten FU Studierende Post vom Immattrikulationsbüro: die Rückmeldungen für das nächste Semester müssen vollzogen werden, dass heißt wir werden wieder kräftig zur Kasse gebeten: über 200 Euro, nur mal so zum weiterstudieren. Da viele es nicht wissen, schlüsseln wir hier nochmal genau auf, wofür die Kosten erhoben werden. Es handelt sich um vier Posten: die AStA Beiträge, die Beiträge fürs Studentenwerk, das Geld für´s Semesterticket und die „Rückmeldegebühr“ an die FU. Insbesondere Letztere ist umstritten, seit Jahren laufen Gerichtsverfahren wegen der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr – weshalb wir eine Zahlung „unter Vorbehalt“ empfehlen. Mehr dazu unten.

A – wie Astabeiträge

Die „Beiträge zur Studentenschaft“, oder AStA Beiträge sind der kleinste Posten: 7 Euro, von denen die Studentische Selbstverwaltung finanziert wird. Das Geld verwaltet der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und setzt es für Studienberatung, Druck von studentischen Zeitungen und Plakaten, Förderung von Fachschaftsarbeit und Förderung studentischer Projekte ein. Das Erstsemesterfrühstück und die Erstsemesterfahrt der FSI Geschichte zum Beispiel werden vom AStA subventioniert.

B – Das Studentenwerk fordert seinen Tribut

Das Studentenwerk Berlin zieht den nächsten Posten ein, 30,68 Euro sind es, für Langzeitstudis mehr. Davon werden Mensen und Studentenwohnheime subventioniert. Das Studentenwerk finanziert sich mittlerweile zu 80% von studentischen Beiträgen, den Rest zahlt der Berliner Senat. Der Einfluss der Studierenden in den Institutionen des Studentenwerks ist dennoch gering, es gibt studentische Sitze im Verwaltungsrat, aber es ist schwierig dort eigene Politik gegen die nicht-studentischen Funktionäre durchzusetzen. Ab und zu sind Achtungserfolge drin, wie etwa die Durchsetzung des Boykottes von CocaCola wegen deren unterstützung von Paramilitärs und Todesschwadronen in Kolumbien – um dieses Verhalten zu ächten, konnten die Studierendenvertreter durchsetzen, dass Coca Cola Produkte in den Mensen nicht mehr verkauft werden. (vgl. Resolution des Stupa dazu: http://www.astafu.de/aktuelles/archiv/a_2006/news_11-07 )

C – Das Semesterticket will bezahlt sein

Der weitaus größte Batzen der Beiträge geht für das Semesterticket drauf: 151,30 Euro insgesamt. Darin sind 1,80 Euro für einen Sozialfonds enthalten. Aus diesem werden Studierende mit geringem Einkommen, Studierende mit Kindern, Studierende in der Examensphase und andere unterstützt. Der Sozialfonds wird vom Semesterticketbüro des AStA verwaltet, dort können Anträge auf Unterstützung aus dem Sozialfonds gestellt werden. Auch für Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (etwa bei Urlaubssemestern) können hier eingereicht werden. Das Büro befindet sich unter dem Capitol-Kino in der Habelschwerdter Allee, die genauen Öffnungszeiten erfahrt ihr unter http://www.astafu.de/semtixbuero/ .
Selbst wenn ihr Befreiungs oder unterstützungsberechtigt seid, müsst ihr jedoch vorerst den kompletten Betrag überweisen! Alle Berechtigten erhalten erst später nach Prüfung der Anträge ihre Gelder teilweise oder ganz zurückerstattet.

D – Rückmeldegebühren möglicherweise illegal? – Zahlung unter Vorbehalt macht Sinn!

Die Rückmeldegebühren sind der vierte und dubioseste Posten auf der Semesterrechnung. Sie belaufen sich auf genau 50 Euro. Diese wurden 1996 eingeführt, damals noch ein Betrag von 100 DM. Die Gebühren sind Verwaltungsgebühren, sie sollen angeblich die Verwaltung der Studierendendaten sowie die Ausstellung der Studierendenaussweise und Studienunterlagen finanzieren. Der verdächtig runde Betrag von 100 DM und die im selben Jahr erfolgte gleichzeitige Senkung der Zuschüsse des Berliner Senates für die Unis um genau den Betrag, den die Unis durch die Gebühren einnehmen lässt jedoch klar erkennen, dass die genannten 50 Euro eine verdeckte Studiengebühr darstellen. Nachdem 1996 Proteste gegen diese Gebühren zunächst scheiterten, bestritt eine Reihe von Studis den Rechtsweg. Mehrere Gutachten bescheinigten in Berlin und anderen Ländern bereits, dass der reale Verwaltungsaufwand weit unter 50 Euro pro Studi und Semester liegt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat deshalb inzwischen erklärt, es halte die Gebühren für rechtswidrig und die Klage ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Eine Entscheidung hier kann noch einige Semester in Anspruch nehmen, es ist jedoch nicht ganz unrealistisch, dass die Gebühren für illegal erklärt werden und zurückgezahlt werden müssen!

Daher kann es nicht schaden, wenn ihr auf den Überweisungsformularen bzw beim Online Banking den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ einfügt, um später eventuell die 50 Euro zurückzubekommen. Auf dem offiziell von der Uni versandten Formular ist zwar kein Platz für Änderungen, aber ihr könnt einfach einen eigenen Überweisungsträger ausfüllen bzw. per online-banking zahlen.

Der AStA verfolgt weiter die Entwicklung der Klage und informiert bei eventuellem Erfolg.

AStA TU schließt Sozialberatung

Bei den letzten akademischen Wahlen an der Technischen Universität unterlag das bis dahin amtierende „breite linke Bündnis“ einer Koalition von sogenannten „unabhängigen Listen“, hinter denen sich jedoch mehrheitlich konservative Studierende aus dem Umfeld des RCDS, also der CDU-Hochschuljugend verbergen. Durch die Maskierung als „unabhängige“, neutrale Gruppe und die Aufstellung mehrerer Tarnlisten gelang es dem konservativen Wahlbündnis, die amtierende Koalition mit einer Stimme Mehrheit zu stürzen.
Schon die Bildung des AStA geriet zum Skandal: die Autonomierechte von Frauen, Schwulen, Lesben und ausländischen Studis wurden grob mißachtet, die ihnen zustehenden Autonomen Referate heimlich ohne öffentliche Vollversammlungen besetzt. Dem ganzen AStA gehört daher nur eine einzige Frau an.
Seitdem geht es an der TU Schlag auf Schlag: die studentische Druckerei wurde geschlossen, allen Mitarbeiterinnen trotz geltender Verträge gekündigt, das Semesterticket offen in Frage gestellt und die Teilnahme an der uni-übergreifenden Semtix-Länderkoordination vorerst ausgesetzt. Als populistische Maßnahme wurden die Studierndenschaftsbeiträge von etwa 7 auf unter vier Euro im Semester gesenkt – wobei der RCDS, der mehrere Referenten stellt, gleichzeitig Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester fordert. Die Beitragssenkung erweist sich also als reiner Populismus – mit verheerenden Folgen: nicht nur die Druckerei, sondern auch die studentische Sozialberatung sind nicht mehr finanzierbar und soll abgeschafft werden!

Wir dokumentieren hierzu eine Presserklärung des Referentinnenrates (= des AStA der Humboldt Universität) zu diesem Thema:

Pressemitteilung

Rechter AStA der Technischen Universität fördert Sozialabbau

Am 17.01 diesen Jahres hat der AStA der TU Berlin den Beschluss gefasst,
die BAFöG- und Sozialberatung der studentischen Selbstverwaltung
abzuschaffen.
Begründet wird dies mit einem angeblichen „Mehrfachangebot“ an Beratungsstellen.
Dieser Beschluss führt automatisch zu einem erhöhten Beratungsbedarf an
der Freien Universität sowie der Humboldt-Universität, welchen diese nicht
abfangen können. Die studentische Sozialberatung der HU rechnet mit einem
Anstieg von 30 Prozent an Studierenden. Durch die Umstrukturierung der
Studiengänge auf Bachelor und Master besteht ein ohnehin wesentlich
höherer Beratungsbedarf. Damit wird nicht nur die funktionierende
Infrastruktur der TU zerstört, sondern auch die der anderen Berliner
Universitäten erheblich be-einträchtigt.
Dabei besagt das Berliner Hochschulgesetz, dass der studentischen
Selbstverwaltung die Aufgabe obliegt, bei der „sozialen und
wirtschaftlichen Selbsthilfe der Studierenden mitzuwirken“.
Der Ring Christlich Demokratischer Studenten forciert damit einen Abbau
von Arbeitsplätzen. Vier Studierenden wird damit die Möglichkeit genommen
ihr Studium unter sozial gerechten Bedingungen zu finanzieren. Vor kurzem
erst hat der RCDS den Personalrat der Verfassten Studierendenschaft der TU
nicht anerkannt. Bereits zuvor hat dieser den MitarbeiterInnen der
studentischen Druckerei den Zugang zu ihren Arbeitsplätzen verwehrt.
Hier zeigt sich, dass der RCDS die Rechte der ArbeitnehmerInnen mit Füßen
tritt. Dies entspricht in keinster Weise den Werten einer „solidarischen
Gesellschaft“, womit der RCDS auf seiner Homepage für sich wirbt.

Mehr zu den zunehmenden Beschwerden und Skandalen um den neuen TU-AStA
erfahrt ihr auf: www.breilibue.tk

Wohngeld jetzt auch für Studierende

Ab und zu schreibt auch mal die TAZ was nützliches, wie etwa diese Notiz hier:

Hartz IV: Zuschuss für Studierende

Seit Jahresbeginn können auch Auszubildende, Schüler und Studenten einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten nach der „Hartz IV“-Regelung beantragen. Auf diese Neuerung hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) gestern aufmerksam gemacht. Nach Angaben der KOS ist Bedingung für den Zuschuss, dass der Auszubildende Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhält und tatsächlich Kosten für Miete und Heizung anfallen. Dies betreffe auch Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, sich aber an den Kosten beteiligen müssen. Die Koordinierungsstelle rät Auszubildenden, entsprechende Anträge bei den zuständigen Arbeitsgemeinschaften vor Ort zu stellen.

Quelle: taz

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Begrüßungsgeld für Neuberliner

Eine Information, die schon recht bekannt ist, aber bei manchem noch nicht durchgedrungen ist: das Land Berlin zahlt jedem Studierenden, der seinen Hauptwohnsitz in der Stadt neu anmeldet, ein einmaliges Begrüßungsgeld von 100 Euro.

Ziel ist, die offizielle Einwohnerzahl zu steigern und so aus dem Länderfinanzausgleich mehr Mittel zu erhalten. Also eine Win-Win Situation: Das Land Berlin gewinnt, die neuen Studis gewinnen, nur die Bayern und Schwaben verlieren :-)

Formulare müssen zusammen mit einer amtlichen Meldebestätigung an die Hochschule geschickt werden. Die Formulare bekommt ihr hier.
Zuständig an der FU ist laut FU-Nachrichten die Studierendenverwaltung, sie nimmt die ausgefüllten Anträge entgegen.
(Iltisstr. 1, 14195 Berlin, Tel.: 838-700 00).

Vielleicht hat der bzw. die ein oder andere ja noch nicht von dieser Regelung Gebrauch gemacht, viel Erfolg mit euren Anträgen!

Achtung: Die Zuständigkeiten, die Höhe des Begrüßungsgeldes etc. pp. können sich auch kurzfristig ändern – unsere Angaben sind daher ohne Gewähr!

Gremien II: die studentische Selbstverwaltung

Analog zu unserem Artikel über die akademische Selbstverwaltung folgt nun ein Abriß über Möglichkeiten und Grenzen des zweiten (und schwächeren) Arms, der studentischen Selbstverwaltung.
Wir beginnen mit den inoffiziellen, aber an der FU sehr starken Organisationsformen, – den Fachschaftsinis und der Fachschaftskoordination. Danach gehen wir über zu den offiziellen Organen der Studierendenschaft, in denen die FSI´s ebenfalls kräftig mitmischen.

Fachschaftsinitiativen und Fachschaftskoordination

Die Verfasste Studierendenschaft ist an der FU Berlin basisdemokratisch organisiert: Studierende engagieren sich an ihren Fachbereichen oder Instituten in den Fachschaftsinitiativen, die oft kurz als Inis bezeichnet werden. Hier werden in wöchentlichen Treffen – Plenum genannt – aktuelle Probleme der Hochschulpolitik, der allgemeinen Politik, der Aktivitäten oder der Caféorganisation, sofern es eines gibt, besprochen. Viele Inis treffen sich auch zum wöchentlichen Stammtisch in einer der Kneipen der Stadt. Für die gesamte Uni relevante Fragen können in den regelmäßigen Treffen der Fachschaftskoordination (FaKo) besprochen werden, in die die Inis VertreterInnen entsenden.
Zwar sind die Fachschaftsinitiativen hochschulrechtlich als Basisgruppen nicht verankert, aber gute Tradition. Nach der Satzung der Studierendenschaft gibt es/gab es so genannte Fachschaftsräte. Um sie schwelt seit einiger Zeit ein Rechtsstreit zwischen der Studierendenschaft und dem Präsidenten der Universität. Obwohl die Studierendenschaft die Fachschaftsräte aus der Satzung gestrichen hatte, setzte der Präsident mit dem Verweis auf die angeblich zu bewahrende demokratische Grundordnung innerhalb der Universität die Wahl von Fachschaftsräten durch. Um die Rechtmäßigkeit der Streichung der Fachschaftsräte aus der Satzung ging der Rechtsstreit, der für die Studierendenschaft aufgrund eines Formfehlers in einer anderen Satzung verloren ging.
Die zur Zeit im Amt befindlichen Fachschaftsräte sind in der Regel identisch mit den Fachschaftsinitiativen oder werden von ihnen dominiert. In den Fachschaftsinitiativen bleibt das bisherige Prinzip einer offenen Mitarbeit jenseits von Hierarchisierungen, FunktionärInnen und einer als Demokratie getarnten Bürokratisierung beibehalten. Erkundigt Euch am besten vor Ort, wie es an Eurem Fachbereich aussieht.
Für die Selbstverwaltung der Studierenden wichtiger sind die weiteren rein studentischen Organe.

Die Vollversammlung der Studierenden (Uni-VV)

Die Vollversammung der Studierenden dient oft nur der Information über aktuelle Ereignisse, sie kann aber auch über das Vorgehen der Studierendenschaft entscheiden. In Stichworten:
- Diskussionsforum, auf dem mensch jede Menge über aktuelle Ereignisse an der FU erfährt
- alle Studierenden sind rede-, antrags- und stimmberechtigt
- Beschlüsse haben für StuPa und AStA empfehlenden Charakter

Das Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament (StuPa) wird jährlich mit beträchtlichem Werbeaufwand der verschiedenen zur Wahl antretenden Gruppen und Parteien gewählt. In Kürze:

- wird jährlich gewählt (in der Regel im Januar)
- besteht aus 60 Mitgliedern
- beschließt den Haushaltsplan und die Höhe der Beiträge zur Studierendenschaft
- wählt den AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA ist das Kernstück der studentischen Selbstverwaltung, was aber nicht heißt, dass hier unnahbare Politfreaks sitzen. Die einzelnen, thematisch orientierten Referate, stehen allen Interessierten offen:
- besteht aus dreizehn Referaten – verwaltet die Gelder der Verfassten Studierendenschaft (immerhin ca. 550 000 € pro Semester)
- ist dem Studierendenparlament und der studentischen Vollversammlung rechenschaftspflichtig
- hat Rede- und Antragsrecht in allen universitären Gremien
- beruft die Vollversammlung ein
- hält Kontakt zu Inis und zur FaKo

Alle Fragen der studentischen Selbstverwaltung werden in der Satzung der Studierendenschaft geregelt. Neben thematischer Arbeit in den einzelnen Referaten bietet der AStA ein breites Spektrum an Beratungsmöglichkeiten an.


Weitere Informationen?

Alle Gremien sind über die Fachbereiche, Institute oder die zentrale Universitätsverwaltung bzw. das Präsidialamt zu erreichen. Die meisten GremienvertreterInnen freuen sich, wenn mensch auf sie zugeht und ihnen Fragen zu ihrer Arbeit und Politik stellt. Die studentischen VertreterInnen sind über die Fachbereiche oder den AStA zu erreichen.
Die Struktur der akademischen Selbstverwaltung ist durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) und das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geregelt. Die studentische Selbstverwaltung ist in der Satzung der Studierendenschaft geregelt.

Fazit – beschränke Möglichkeiten
Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung sind unter anderem aufgrund der Mehrheitsverhältnisse faktisch nicht vorhanden. „Die da oben“ machen, was sie wollen. Je geringer das politische Engagement der Studierendenschaft ist, desto leichter haben es die kürzungsgeilen PolitikerInnen in und außerhalb der Uni, mittels „strukturierender Maßnahmen“ unsere Studienbedingungen weiter zu verschärfen.
Daher nehmt Eure Rechte wahr, wo Ihr sie trefft!

Gremien I: die akademische Selbstverwaltung

Da allgemein immer wieder Unklarheit herrscht über den Aufbau der FU und wer an der Uni nun was genau zu sagen hat, versuchen wir hier, einige Zusammenhänge zu erläutern. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Akademischen Selbstverwaltung, dem größten und eigentlich entscheidenden Teil der FU-Entscheidungsstruktur. Nebenher gibt es noch eine Studentische Selbstverwaltung mit beschränkten Rechten. Jedoch werden in der hier skizzierten akademischen Selbstverwaltung die wirklich wichtigen Dinge entschieden, vom Haushaltsplan über Neuberufungen von ProfessorInnen bis hin zu Studien- und
Prüfungsordnungen.
Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung werden die Angehörigen der Universität in vier Statusgruppen unterschieden. Es sind:

- ProfessorInnen
- Wissenschaftliche MitarbeiterInnen (WiMis)
- Sonstige MitarbeiterInnen (SoMis)
- Studierende

Das System lässt sich am besten mit den feudalen Ständen vergleichen. Die ProfessorInnen stellen zwar die zahlenmäßig kleinste Gruppe, haben aber in allen Gremien innerhalb der Universität die Mehrheit gegenüber der Gesamtheit der Mitglieder aus allen Gruppen. Dies ist im Hochschulrahmengesetz so festgelegt und vom Bundesverfassungsgericht 1973 sogar bestätigt worden. Die Studierenden haben zwar Mitspracherechte, aber wenig Einfluss.
Mit der akademischen Selbstverwaltung regelt die Universität selbständig ihre Aufgaben. Sie wird dabei von dem/der WissenschaftssenatorIn teilweise beaufsichtigt.

Die Stimmverteilung in den universitären Gremien ist grundsätzlich so gestaltet, dass die Statusgruppe der ProfessorInnen durch die VertreterInnen der übrigen drei Gruppen nicht überstimmt werden kann. Das Verhältnis ist also immer: Stimmenzahl der ProfessorInnen = Stimmenzahl aller übrigen Gruppierungen + einer Stimme (1+1+1 zu 3 + 1).
Nachdem 1968 die Drittelparität (gleiche Stimmenverteilung für alle Statusgruppen, damals noch ohne Sonstige MitarbeiterInnen) an der FU errungen wurde, sahen einige ProfessorInnen den Untergang des Abendlandes gekommen. Ihrem maßgeblichen Einfluss ist es zu verdanken, dass das auch damals zum großen Teil aus ProfessorInnen zusammengesetzte Bundesverfassungsgericht 1973 ein folgenschweres Urteil fällte, das die ProfessorInnen-Mehrheit in den universitären Gremien sichert. Die studentische Gremienarbeit ist daher ein fast hoffnungsloses Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht sah die ProfessorInnen als die alleinigen Garanten für “die Freiheit von Forschung und Lehre” nach Artikel 5 des Grundgesetzes (die Formulierung beruht übrigens auf einer heute nicht mehr gebräuchlichen Form des Genitivs).
Natürlich – so sollte mensch denken – können auch ProfessorInnen vernünftige Wesen sein, die durchaus kluge Sachen zustande bringen. Aber die real existierenden “demokratischen” Verhältnisse, sehen anders aus: nur selten wird einE ProfessorIn gegen seine/ihre KollegInnen abstimmen, sofern das ständische Interesse der ProfessorInnen betroffen ist.
Für so manchen stellen sich die Gremien denn auch als undurchsichtiger Sumpf verschiedener professoraler Interessen dar. Die ProfessorInnenschaft gliedert sich in verschiedene mehr oder weniger politische Gruppierungen, um deren Ausgewogenheit ständig alle sehr bemüht erscheinen. Ein gemeinsames universitäres Interesse zu formulieren, fällt schon dieser Gruppe allein sehr schwer.
In allen Gremien sind aber Studierenden, die durch Wahl in ihrer eigenen Gruppe bestimmt werden, vertreten. Ihre Herangehensweisen sind durchaus unterschiedlich: manche glauben, durch “konstruktive” Vorschläge, die Universität voranzubringen, andere bemühen sich einfach nur darum, aufzupassen, dass nicht zuviel Mist passiert.


Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung

Es gibt verwirrend viele Gremien, über die in der Regel mit ihren Abkürzungen gesprochen wird. Sie sind teilweise auf unterschiedlichen Ebenen angeordnet und haben daher unterschiedliche Befugnisse. Manche stehen als Ausschüsse den Gremien, die allein Beschlusskompetenz haben, zur Seite.
Die Freie Universität (FU) gliedert sich zunächst in Fachbereiche (FB). Manche größere Fachbereiche haben als Unterabteilungen noch Wissenschaftliche Einrichtungen (WE) und Institute. Daneben gibt es an der FU noch Zentralinstitute und Zentraleinrichtungen (ZE). Institute und Fachbereiche haben eigene Räte.
Diese Gremien werden in der Regel alle zwei Jahre im Januar gewählt.

Der Institutsrat

- Stimmverteilung: 4:1:1:1
- entscheidet über alle Angelegenheiten der Wissenschaftlichen Einrichtung oder des Instituts
- verteilt Stellen und Mittel für nichtplanmäßige Dienstkräfte (z. B. Lehraufträge)

Der Fachbereichsrat (FBR)

- Stimmverteilung: 7:2:2:2; in größeren Fachbereichen (z. B. Geschichts- und Kulturwissenschaften): 10:3:3:3
- wählt aus dem Kreis der ProfessorInnen den/die DekanIn und weitere Mitglieder des Dekanats
- erlässt die Satzung des Fachbereichs
- verabschiedet Prüfungs- und Studienordnungen
- verteilt Mittel und Stellen
- setzt Kommissionen ein (z. B. Ausbildungs- oder Berufungskommission)
Fachbereichsräte haben in der Regel eine große Anzahl an beratenden Kommissionen, in denen Studierenden unterschiedliche Mitspracherechte haben. Eine der wichtigsten für studentische Mitsprache ist die Ausbildungskommission.

Die Ausbildungskommission

In der Ausbildungskommission haben Studierenden gleiches Gewicht gegenüber den Lehrenden, denn sie
- ist je zur Hälfte mit Lehrenden und Studierenden besetzt (Ausnahme!)
- wählt eineN VorsitzendEn aus den eigenen Reihen (kann also auch einE StudentIn sein!)
- wird vom Fachbereichsrat eingesetzt
- macht Vorschläge zur Verbesserung von Lehre und Studium
Leider hat die Ausbildungskommission nur das Recht dem Fachbereichsrat Vorschläge zu erteilen, so dass letztlich die ProfessorInnen-Mehrheit zum Tragen kommt. Dennoch ist hier sinnvolle Arbeit möglich.
Instituts- und Fachbereichsräte werden alle zwei Jahre gewählt. Anschließend werden alle Kommissionen ebenfalls für zwei Jahre durch den Instituts- oder Fachbereichsrat eingesetzt. Die studentischen Mitglieder der Kommissionen müssen nach einem Jahr bestätigt werden.

Frauenbeauftragte

An jedem Fachbereich gibt es eine Frauenbeauftragte, die auf die Erhaltung bzw. Einforderung der Chancengleichheit für Frauen achtet. Sie werden alle zwei Jahre von allen weiblichen Mitgliedern eines Fachbereichs gewählt. Hier gibt es keine Statusunterschiede, so dass auch eine Studentin Frauenbeauftragte werden kann.

Die zentralen Organe der Universität

Auf der zentralen Ebene der Universität gibt es drei weitere Gremien: das Kuratorium, den Akademischen Senat und das Konzil bzw. den erweiterten Akademischen Senat. Daneben tritt eine Anzahl an ausführenden Organen: PräsidentIn und VizepräsidentInnen sowie KanzlerIn, die alle im Präsidialamt residieren. Obwohl sie eigentlich die ausführenden Organe des in den Gremien formulierten Willens sind, haben sie viel Gestaltungsspielraum und tendieren dazu, immer mehr Aufgaben an sich zu ziehen. Außerdem ist die Herstellung eines einheitlichen Willens in den Gremien eine mühselige Angelegenheit, die von vielen ausgenutzt wird, so dass wenig Konkretes zustande kommt.
Diese Gremien werden in der Regel alle zwei Jahre im Januar gewählt.
Aufgrund der Einfügung einer so genannten “Erprobungsklausel” in das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) werden zur Zeit vom eigentlichen Text des Hochschulgesetzes abweichende Modelle der Leitungs- und Gremienstrukturen erprobt. Die von den Gremien der FU selbst erarbeiteten Erprobungsregelungen gelten seit dem 01.01.1999 für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren, wurden bisher aber regelmäßig verlängert.

Der erweiterte akademische Senat

Aufgrund der Erprobungsregelung wurde das Konzil bei Beibehaltung seiner Kompetenzen und seiner Stimmverteilung in den sogenannten erweiterten akademischen Senat umgewandelt. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des Akademischen Senats und weiteren Mitgliedern zusammen, die entsprechend der Wahlergebnisse der im akademischen Senat vertretenen Listen entsendet werden.
Der erweiterte akademische Senat wird alle zwei Jahre gewählt und gilt als das Parlament der Universität. Die Stimmverteilung ist 31/10/10/10. Seine Aufgaben:

- wählt den/die PräsidentIn und die vier VizepräsidentInnen auf Vorschlag des Akademischen Senats
- beschließt die Grundordnung der Universität
- erörtert den Rechenschaftsbericht des/der PräsidentIn
- nimmt zu Angelegenheiten Stellung, die die Universität als Ganzes betreffen

Der Akademische Senat (AS)

Der Akademische Senat ist das aufgaben- und arbeitsreichste Gremium der Universität. Er wird alle zwei Jahre gewählt und ist nach dem Schlüssel 13:4:4:4 zusammengesetzt. Er hat wie die das Konzil bzw. der erweiterte akademische Senat vor allem parlamentarische Funktionen:

- nimmt Stellung zum Entwurf des Haushaltsplanes
- setzt die Zulassungszahlen fest (entscheidet über universitätseigenen NC)
- macht Vorschläge zur Wahl des/der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen
- ist zuständig für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
- mach Vorschläge zur Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen oder Instituten
- fasst Beschlüsse über Hochschulentwicklungspläne und befasst sich mit Ausstattungsfragen
- schlägt Zweckbestimmungen von Stellen für ProfessorInnen vor und nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen
- stellt Grundsätze für Lehre, Studium und Prüfungen auf
- nimmt Stellung zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche
- fällt Entscheidungen grundsätzlicher Art zur Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- befasst sich mit Anträgen zu Sonderforschungsbereichen
- beschließt Frauenförderrichtlinien und Frauenförderpläne
- richtet Kommissionen ein, die ihm zuarbeiten

Mit der Erprobungsregelung sind die Kompetenzen des akademischen Senats geringfügig zu Gunsten der Universitätsleitung beschnitten worden.

Die wichtigsten ständigen Kommissionen des Akademischen Senats

Die Kommission für Entwicklungsplanung (EPK) macht Vorschläge zur zukünftigen Struktur der Universität, weiterhin zu nennen ist die Kommission für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK).
Die Ausbildungskommission auf Universitätsebene stellt die Kommission für Lehre und Studium (KfL) dar. Sie befasst sich mit Verbesserungen von Lehre und Studium, durch Einrichtung von Modellprojekten zur Studienberatung oder der Überarbeitung von Studienordnungen. In ihr stellen die Studierenden die Hälfte aller Mitglieder.
Mit der Organisation der zahlreichen Bibliotheken der FU befasst sich die Kommission für das Bibliothekswesen (BIK).
Mit Einführung der Erprobungsregelung muss erst neu über die Einrichtung der Kommissionen im Akademischen Senat entschieden werden. Außerdem ist es jetzt grundsätzlich möglich, einen Haushaltsausschuss einzurichten.

Das (Ruhende) Kuratorium

Das Kuratorium stellt ein Art Bindeglied zwischen der Welt da draußen, also der Gesellschaft oder dem Staat, und der Universität dar. Daher gehören ihm neben universitären Mitgliedern VertreterInnen der Berliner Regierung und des Parlamentes sowie VertreterInnen gesellschaftlicher Interessengruppen an. Es sind im einzelnen:

- der/die SenatorIn für Wissenschaft und Forschung
- der/die SenatorIn für Inneres
- der/die SenatorIn für Finanzen
- der/die SenatorIn für Gesundheit
- Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA) der CDU
- MdA der SPD
- MdA von Die Linke
- MdA von Bündnis 90/Grüne
- zwei VertreterInnen der Berliner ArbeitgeberInnenverbände
- zwei VertreterInnen der Berliner Gewerkschaften
- eine Vertreterin für Interessen von Frauen
- einE VertreterIn für Umweltbelange
- zwei VertreterInnen der ProfessorInnen
- zwei VertreterInnen der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen
- zwei VertreterInnen der Studierendenschaft

Die Zusammenarbeit zwischen Universität und Staat führt zu folgenden Aufgaben:

- Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Festlegung der Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung
- Zweckbestimmung von Stellen
- Errichtung, Veränderung und Aushebung von Fachbereichen oder Instituten
- Einrichtung von Kommissionen

Wie der Akademische Senat hat auch das Kuratorium eine Reihe von ständigen Kommissionen, die dem Kuratorium zuarbeiten sollen. Oft werden – wie in der Hauptkommission – in ihnen aber auch schon wichtige Fragen vorentschieden. Die Kommissionen sind:

- Personalkommission
- Finanz- und Wirtschaftskommission für die Universitätsklinika
- Hauptkommission (studentischer Vertreter: )
- Gemeinsame Finanzkommission der Berliner Universitäten, in die das Kuratorium zwei Mitglieder entsendet

Kompetenzbeschneidung des Kuratoriums

Das Kuratorium ist eigentlich die oberste Dienstbehörde der Universität und kümmert sich daher beispielsweise um die Einstellung der höheren Beamten. Die Kompetenz des Kuratoriums wurde durch die Einrichtung der Gemeinsamen Finanzkommission der Universitäten im Haushaltsstrukturgesetz 1996 (HStrG) beschnitten. Die Gemeinsame Finanzkommission soll die Universitäten zwingen, die Einsparvorgaben des Senats selbst umzusetzen. Für den Berliner Senat stellt es sich in der Öffentlichkeit nämlich besser dar, wenn die Unis sich untereinander zerfleischen. Bisher musste diese Kommission kaum tätig werden, da die Universitäten in Berlin alle Sparauflagen selbst und gewissenhaft umsetzten. Die Kommission kann aber über Strukturveränderungen entscheiden. Sie setzt sich zusammen aus sechs SenatorInnen (Finanzen, Bildung, Inneres, Gesundheit, Justiz und Bau) und drei Mitgliedern des Abgeordnetenhauses. Von Seiten der Hochschulen werden jeweils zwei stimmberechtigte Mitglieder der Kuratorien und je einE VizepräsidentIn entsandt. Das Stimmenverhältnis von Staat zu Hochschule ist also neun zu neun. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Senat, also die Staatsseite.
Das Kuratorium in der Erprobungsregelung
Während der Dauer der Erprobungsregelung gibt es zwar ein gewähltes Kuratorium in der oben ausgeführten Zusammensetzung, aber seine Tätigkeit ruht. Stattdessen gibt es ein Kuratorium, das in etwa die gleichen Kompetenzen hat, und wie folgt zusammengesetzt ist:
- je einE VertreterIn der jeweiligen Statusgruppen, gewählt durch die Mitglieder der jeweiligen Statusgruppen im Akademischen Senat
- fünf auswärtige, von der Leitung der Universität im Einvernehmen mit dem Akademischen Senat berufene Mitglieder
- der/die SenatorIn für Wissenschaft und Forschung.
Die ausführenden Organe
Zur gewählten Leitung und Verwaltungsspitze der Universität gehören der/die PräsidentIn und die vier VizepräsidentInnen. Es sind in der Regel ProfessorInnen, was aber nicht so sein muss. Der/die wichtigste Verwaltungsbeamte ist der/die KanzlerIn. Er/sie wird gewählt.

Der Präsident

Dieter Lenzen hat das Hausrecht inne, ist also der Obermotz. Der/die PräsidentIn wird alle vier Jahre auf Vorschlag des Akademischen Senats vom Konzil bzw. Erweiterten Akademischen Senat gewählt. Intern wird die schöne Abkürzung „P“ für den/die PräsidentIn verwandt.
Der/die erste VizepräsidentIn
Diesen Posten hat zur Zeit Ursula Lehmkuhl inne. Sie führt in dieser Eigenschaft die Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit ProfessorInnen und kümmert sich vor allem um die Fachbereiche Rechtswissenschaften, Philosophie und Geisteswissenschaften und Geschichte- und Kulturwissenschaften und die Zentralinstitute. Sie vertritt als „VP1“ „P“.

Die drei weiteren VizepräsidentInnen

Zweiter Vizepräsidentin (VP2) ist Monika Schäfer-Korting. Sie ist zuständig für Human- und Veterinärmedizin, Biologie, Chemie und Pharmazie. Dritte Vizepräsidentin (VP3) ist Christine Keitel-Kreidt. Ihre Zuständigkeit liegt bei den Politik- und Sozialwissenschaften, den Erziehungswissenschaften und Psychologie sowie verschiedenen Zentraleinrichtungen. Sie befasst sich außerdem mit Fragen von Lehre und Studium und Fragen der Frauenförderung. Weiterhin obliegt ihr die „Betreuung“ der Studierendenschaft. Der vierte Vizepräsident (VP4) ist Jochen Schiller. Er ist für den naturwissenschaftlichen und technischen Bereich sowie Fragen der Forschungsförderung zuständig.
Die VizepräsidentInnen werden alle zwei Jahre vom Konzil (in der Erprobungsphase vom erweiterten akademischen Senat) gewählt.

Der/die KanzlerIn

Peter Lange ist der Kanzler der Universität. Dieser Posten der leitenden Verwaltung wird nur alle zehn Jahre auf Vorschlag des Kuratoriums vom Senat von Berlin besetzt.

Weitere Informationen?

Alle Gremien sind über die Fachbereiche, Institute oder die zentrale Universitätsverwaltung bzw. das Präsidialamt zu erreichen. Die meisten GremienvertreterInnen freuen sich, wenn mensch auf sie zugeht und ihnen Fragen zu ihrer Arbeit und Politik stellt. Die studentischen VertreterInnen sind über die Fachbereiche oder den AStA zu erreichen.
Die Struktur der akademischen Selbstverwaltung ist durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) und das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geregelt. Die studentische Selbstverwaltung ist in der Satzung der Studierendenschaft geregelt.


Fazit – beschränke Möglichkeiten

Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung sind unter anderem auf Grund der Mehrheitsverhältnisse in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung faktisch nicht vorhanden. “Die da oben” machen, was sie wollen. Je geringer das politische Engagement der Studierendenschaft ist, desto leichter haben es die kürzungsgeilen PolitikerInnen in- und außerhalb der Uni, mittels “strukturierender Maßnahmen” unsere Studienbedingungen weiter zu verschärfen.
Daher nehmt Eure Rechte wahr, wo Ihr sie trefft!

Wahlsieg für die FSI´s

Bei den akademischen Wahlen vom 16.-18. Januar 2007 konnte die amtierende
AStA Koalition aus Fachschaftsinitiativen und unabhängigen Listen einen
wahren Erdrutschsieg im Studierendenparlament vermelden und ihre
bestehende Mehrheit ausbauen. Damit ist der Bestand eines
parteiunabhängigen AStA gesichert, der sich vor allem auf Studentische
Basisgruppen stützt und daher in hochschulpolitischen Fragen keine
Rücksicht auf irgendwelche Mutterparteien nehmen muss.
Der derzeitigen Koalition gehören die meisten FSI´s, die Antifa Listen,
mehrere Listen ausländischer Studis, die Frauen/Lesbenliste sowie andere
Basisgruppen wie etwa die Langzeitstudi-Liste oder die Liste „Aktiv
gegen Studiengebühren“ an. Koalitionsverhandlungen über die Bildung
eines neuen AStA werden in den nächsten Wochen beginnen.
Unsere Liste „FSI (Kunst-) Geschichte – Liste Koser Nostra“ konnte ihren
Stimmenanteil verbessern, einen zweiten Sitz im Studierendenparlament gewinnen
und brachte mit 120 Stimmen das zweitbeste Wahlergebnis innerhalb des
FSI-Spektrums ein (nach der Initiative Lehramt). Wir danken allen, die uns unterstützt haben!

Leider gelang es auch diesmal einer rechten Tarnliste, nämlich der
„Liste gegen Studiengebühren“ (Liste 31), mit zwei Sitzen ins
Studierendenparlament einzuziehen. Obwohl diese Gruppe sich in der
Vergangenheit niemals an Protesten oder Aktionen gegen studiengebühren
beteiligte, sondern ihre Mitglieder im Gegenteil aus dem Umfeld des
Studiengebühren befürwortenden RCDS (=CDU Hochschulgruppe) stammen,
gelang es ihnen mit dem irreführenden Listennahmen zwei Sitze zu
ergattern. Den beiden anderen rechten Tarnlisten (Russisch-Polnische
Liste und „Semticki saubillig“) gelang der Einzug ins Parlament jedoch
nicht.

Das Komplette Wahlergebnis für das Studierendenparlament erfahrt ihr auf den Seiten des AStA der FU

In den Akademischen Gremien sind die FSI´s ebenfalls stark: Im
Akademischen Senat, dem ranghöchsten Gremium der Uni, verdoppelten sie
ihre Mandatszahl, die Liste „Fachschaftsinitiativen/Offene Liste“ errang
zwei der vierstudentischen Sitze.
Im Fachbereichsrat Geschichts- und Kulturwissenschaften errang die FSI Geschichte zwei von drei studentischen Stitzen,
der dritte ging an die Vertreter der Kunstgeschichte.
Wir werden uns auch im Fachbereichsrat im studentischem Sinne für die Verbesserung des Studiums
einsetzen und euch über aktuelle Entwicklungen informieren.